Honorar

Die Honorierung für Wertermittlungen erfolgt im Regelfall in Anlehnung an die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuelle Fassung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG.

Die Honorierung für Architektenleistungen erfolgt im Regelfall in Anlehnung an die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuelle Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.

Für Leistungen – z. B. Beratungstätigkeit – die nicht im Rahmen des JVEG bzw. der HOAI beschrieben sind, können Zeithonorare auf der Grundlage von Stundensätzen vereinbart werden.