Welche Unterlagen werden für eine Wertermittlung benötigt?
- Notarielle Urkunden über im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen am Grundstück – soweit vorhanden -
- Amtlicher Lageplan bzw. Auszug aus der Liegenschaftskarte bzw. dem Katasterplan im M 1:1000 oder 1:500
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis
- Baugenehmigungen oder sonstige planungsrechtliche Unterlagen – soweit vorhanden -
- Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Flächenberechnungen zum Bewertungsobjekt wie Bruttogrundflächen BGF, Wohnflächen WFL bzw. Nutzflächen NFL
- Mietverträge, Mieterlisten
- Angaben über nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten, ggf. nicht umgelegte Betriebskosten
- Sonstige das Bewertungsobjekt wertbeeinflussende Vereinbarungen oder Umstände
- Die Vorlage eines Energieausweises wird empfohlen
Liegen Ihnen vorgenannte Unterlagen nicht umfänglich vor, können diese – soweit es die öffentliche Verwaltung betrifft – durch die Sachverständige mittels einer von Ihnen erteilten Vollmacht bei den entsprechenden Stellen angefordert oder eingesehen werden.
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