Richtlinien für die Tätigkeit als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Höchstpersönlichkeit
- Verschwiegenheit
- Zuverlässigkeit
- Integeres Auftreten und Verhalten
- Fachliche Kompetenz
- Aussagekraft, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der erstellten Gutachten
- Keine Rechtsberatung
Von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken